Mietspiegel Mainz

Mietspiegel Mainz

Der Mietspiegel in Mainz 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel und dient Mietern sowie Vermietern zur Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die konkrete Nettokaltmiete hängt unter anderem von Wohnungsgröße, Baualter, Ausstattung, energetischem Zustand und Wohnlage ab.

Das Wichtigste in Kürze

✔ Der Mietspiegel in Mainz 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel und eine Fortschreibung des Mietspiegels 2023.

✔ Die Werte wurden gegenüber 2023 anhand des Verbraucherpreisindex um 5,90 Prozent fortgeschrieben.

✔ Für Wohnungen mit guter Ausstattung in mittlerer Wohnlage weist der Mainzer Wohnungsmarktbericht über die betrachteten Baualtersklassen und Größen Medianwerte von 8,86 bis 14,37 Euro pro Quadratmeter aus.

✔ Entscheidend für die konkrete Einordnung sind unter anderem Wohnfläche, Baualter, Wohnlage, energetischer Modernisierungszustand und Ausstattung.

✔ Der Mietspiegel steht online kostenlos zur Verfügung. Die gedruckte Fassung kostet 3,50 Euro.

Welcher Mietspiegel gilt in Mainz 2026?

In Mainz gilt 2026 der qualifizierte Mietspiegel 2025. Er wurde als Fortschreibung des 2023 auf Grundlage einer Repräsentativbefragung neu erstellten Mietspiegels veröffentlicht und erfüllt weiterhin die gesetzlichen Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel.

Die Landeshauptstadt Mainz stellt die Broschüre des Mietspiegels 2025 sowie den zugehörigen Methodenbericht online zur Verfügung. Die gedruckte Version ist außerdem in den Ortsverwaltungen erhältlich und kostet 3,50 Euro.

Der Mainzer Mietspiegel basiert damit nicht einfach auf aktuellen Wohnungsinseraten. Die zugrunde liegenden Werte dienen der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete und haben eine andere Funktion als Angebotsmieten auf Immobilienportalen.

Wie wurde der Mainzer Mietspiegel 2025 berechnet?

Der Mietspiegel 2025 wurde nicht vollständig neu erhoben, sondern auf Basis des qualifizierten Mietspiegels 2023 fortgeschrieben. Die dort ermittelten Werte wurden anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex um 5,90 Prozent angepasst.

Die Stadt Mainz veröffentlicht seit 1975 regelmäßig Mietspiegel. Der Mietspiegel 2023 beruhte auf einer neuen Datenerhebung mittels Repräsentativbefragung. Für 2025 nutzte die Stadt die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, einen qualifizierten Mietspiegel nach zwei Jahren über die Entwicklung des Verbraucherpreisindex fortzuschreiben.

Der nächste Mietspiegel 2027 muss laut Beschlussvorlage der Stadt wieder auf einer Datenerhebung beruhen.

Wie hoch sind die Mieten laut Mietspiegel?

Eine einzige Durchschnittsmiete für sämtliche Wohnungen in Mainz wäre irreführend, weil der Mietspiegel nach Wohnungsgröße, Baualter und weiteren Merkmalen differenziert. Der Wohnungsmarktbericht der Stadt weist für Wohnungen mit guter Ausstattung in mittlerer Wohnlage Medianwerte zwischen 8,86 und 14,37 Euro pro Quadratmeter aus.

Einordnung Wert
Niedrigster ausgewiesener Median der betrachteten Felder 8,86 €/m²
Höchster ausgewiesener Median der betrachteten Felder 14,37 €/m²
Fortschreibung gegenüber dem Mietspiegel 2023 +5,90 %
Papierfassung des Mietspiegels 3,50 €

Die Spannweite zeigt, weshalb beim Mietspiegel in Mainz nicht einfach ein stadtweiter Quadratmeterpreis auf jede Wohnung übertragen werden kann. Besonders hohe Medianwerte weisen laut Wohnungsmarktbericht Wohnungen aus neueren Baujahren ab 2016 auf, insbesondere bei Wohnflächen von 40 bis unter 80 Quadratmetern.

Eine separate Betrachtung der Mietpreise in Mainz zeigt ergänzend, wie sich aktuelle Angebotsmieten unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete entwickeln.

Welche Merkmale bestimmen die konkrete Vergleichsmiete?

Die konkrete Vergleichsmiete einer Wohnung wird nicht allein durch ihre Quadratmeterzahl bestimmt. Wohnungsgröße, Baualter, Lage, energetischer Modernisierungszustand und Ausstattung können dazu führen, dass zwei gleich große Wohnungen unterschiedlich einzuordnen sind.

Relevant sind beispielsweise:

  • Wohnfläche
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand
  • Zentralheizung
  • Fensterqualität
  • Bodenbeläge und weitere Ausstattungsmerkmale

Auch die Wohnlage ist innerhalb von Mainz nicht einheitlich. Eine Wohnung in der dicht bebauten Altstadt oder Neustadt kann andere Lageeigenschaften besitzen als ein Objekt in Gonsenheim, Finthen, Bretzenheim oder auf dem Lerchenberg.

Die Stadt stellt deshalb zusätzlich eine digitale Wohnlagenzuordnung bereit. Über das Geoinformationssystem lässt sich anhand einer Adresse prüfen, welcher Wohnlageneinstufung ein konkreter Standort zugeordnet wird.

Wie berechnet man die Vergleichsmiete einer Wohnung?

Für die Berechnung muss zunächst das passende Mietspiegelfeld anhand der Eigenschaften der Wohnung bestimmt werden. Anschließend sind die im Mietspiegel vorgesehenen Merkmale und gegebenenfalls Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.

Ein pauschales Rechenbeispiel verdeutlicht das Prinzip. Liegt der für eine bestimmte Wohnung nach vollständiger Einordnung maßgebliche Wert beispielsweise bei 10,00 Euro pro Quadratmeter und verfügt die Wohnung über 70 Quadratmeter Wohnfläche, ergibt sich:

70 m² × 10,00 €/m² = 700 Euro Nettokaltmiete

Die 10,00 Euro sind in diesem Beispiel ausdrücklich ein frei gewählter Rechenwert und keine Aussage über eine konkrete Mainzer Wohnung. Für eine tatsächliche Berechnung muss das zutreffende Tabellenfeld des Mietspiegels verwendet und die konkrete Wohnung vollständig eingeordnet werden.

„Gerade in Mainz reicht ein stadtweiter Durchschnittswert für die Beurteilung einer einzelnen Wohnung nicht aus. Baujahr, Ausstattung und die konkrete Lage müssen zusammen betrachtet werden, damit ein Mietwert sinnvoll eingeordnet werden kann“, erklärt Giovanni Ferreri, Geschäftsführer und Gründer von Ferreri Immobilien.

Ortsübliche Vergleichsmiete oder Angebotsmiete: Was ist der Unterschied?

Die ortsübliche Vergleichsmiete und die aktuelle Angebotsmiete messen unterschiedliche Bereiche des Wohnungsmarktes. Der Mietspiegel berücksichtigt gesetzlich definierte Vergleichsmieten, während Angebotsmieten zeigen, zu welchen Preisen Wohnungen aktuell inseriert werden.

Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass für die ortsübliche Vergleichsmiete Nettokaltmieten berücksichtigt werden, die innerhalb der vergangenen sechs Jahre neu vereinbart oder geändert wurden. Preisgebundene Wohnungen fließen dabei nicht in die Vergleichsmiete ein.

Ortsübliche Vergleichsmiete Angebotsmiete
Grundlage des Mietspiegels Preis aktueller Inserate
Gesetzlich definierter Betrachtungszeitraum Momentaufnahme des Angebotsmarktes
Berücksichtigt vergleichbare Wohnungen Abhängig von aktuell angebotenen Objekten
Relevant etwa bei Mieterhöhungen Relevant für die Marktbeobachtung

Deshalb können aktuelle Immobilienpreise in Mainz oder Angebotsmieten eine sinnvolle Ergänzung zur Marktbeobachtung sein, ersetzen aber nicht die Funktion des qualifizierten Mietspiegels.

Welche Rolle spielt die Wohnlage in Mainz?

Die Wohnlage kann die Einordnung einer Wohnung im Mietspiegel beeinflussen und sollte deshalb adressgenau geprüft werden. Mainz weist unterschiedliche Wohnlagen aus, die sich nicht zuverlässig allein anhand des Stadtteilnamens bestimmen lassen.

Das ist besonders wichtig, weil selbst innerhalb eines Stadtteils deutliche Unterschiede bestehen können. In der Neustadt unterscheiden sich beispielsweise stark frequentierte Bereiche von ruhigeren Seitenstraßen. In Gonsenheim können die Nähe zum Lennebergwald, die Verkehrsanbindung und das unmittelbare Wohnumfeld die Wahrnehmung einer Lage beeinflussen. In Bretzenheim spielen unter anderem die Anbindung an Universität und Innenstadt sowie die konkrete Mikrolage eine Rolle.

Für den Mietspiegel in Mainz sollte deshalb die offizielle Wohnlagenzuordnung verwendet werden und nicht allein eine subjektive Einschätzung wie „gute Gegend“ oder „zentrale Lage“.

Bei der wirtschaftlichen Einordnung von Grundstücken und Immobilien spielen daneben weitere Kennzahlen eine Rolle. Der Bodenrichtwert in Mainz betrifft beispielsweise den durchschnittlichen Bodenwert innerhalb einer Bodenrichtwertzone und ist nicht mit einem Mietwert gleichzusetzen.

Wann ist der Mietspiegel bei einer Mieterhöhung relevant?

Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann ein qualifizierter Mietspiegel als Begründungsmittel dienen. Er ermöglicht es, die betreffende Wohnung anhand definierter Kriterien in das lokale Mietniveau einzuordnen.

Ein Mietspiegel kann auch bei der Begründung und Prüfung eines Mieterhöhungsverlangens eine wichtige Rolle spielen. Nach § 558a BGB kann zur Begründung einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete insbesondere auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden. Für einen qualifizierten Mietspiegel gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen. Wird er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ordnungsgemäß angepasst, wird gesetzlich vermutet, dass die darin ausgewiesenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Mieterhöhung bis zu einem Tabellenwert automatisch zulässig ist. Für ein konkretes Mieterhöhungsverlangen müssen zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen erfüllt sein.

Gilt der Mietspiegel auch bei einer Neuvermietung?

Der Mietspiegel kann auch bei einer Neuvermietung relevant sein, insbesondere wenn Vorschriften zur Begrenzung der zulässigen Miethöhe Anwendung finden. Die Stadt Mainz nennt die Prüfung der Miethöhe bei Mietbeginn ausdrücklich als einen möglichen Anwendungsbereich.

Dabei muss zwischen der am Markt verlangten Angebotsmiete und der rechtlich maßgeblichen ortsüblichen Vergleichsmiete unterschieden werden. Zudem können gesetzliche Ausnahmen und die konkrete Vorgeschichte der Wohnung entscheidend sein.

Eigentümer sollten daher nicht einfach den höchsten Wert eines Mietspiegelfeldes als neue Angebotsmiete übernehmen. Mieter wiederum sollten eine verlangte Miete nicht allein deshalb als unzulässig ansehen, weil sie oberhalb eines allgemeinen Durchschnittswerts liegt.

Was sagt der Mietspiegel über den Immobilienwert aus?

Der Mietspiegel bestimmt nicht unmittelbar den Verkehrswert einer Immobilie. Bei vermieteten Objekten können die tatsächlich erzielten und nachhaltig erzielbaren Erträge jedoch für die wirtschaftliche Betrachtung relevant sein.

Wer beispielsweise eine vermietete Eigentumswohnung bewertet, sollte Mieterträge nicht isoliert betrachten. Lage, Zustand, Wohnfläche, Baujahr und weitere Objektmerkmale beeinflussen ebenfalls die Einordnung. Informationen zum Quadratmeterpreis in Mainz ergänzen die Betrachtung um die Kaufpreisseite des Marktes.

Wir als Immobilienmakler aus Bischofsheim können bei der Bewertung einer Immobilie zusätzlich die konkrete Mikrolage und die objektspezifischen Eigenschaften berücksichtigen. Bei rechtlichen Fragen zur zulässigen Miethöhe oder zu einem konkreten Mieterhöhungsverlangen ist dagegen eine mietrechtliche Beratung erforderlich.

Checkliste: So nutzen Sie den Mietspiegel richtig

Der Mietspiegel in Mainz 2025 sollte immer anhand der konkreten Wohnung angewendet werden. Eine saubere Einordnung beginnt deshalb mit vollständigen Objektdaten und nicht mit einem pauschalen Durchschnittswert.

Prüfen Sie nacheinander:

  • Wohnfläche korrekt bestimmen.
  • Baujahr beziehungsweise Bezugsfertigkeit prüfen.
  • zutreffendes Mietspiegelfeld auswählen.
  • Ausstattung der Wohnung erfassen.
  • energetischen Modernisierungszustand berücksichtigen.
  • offizielle Wohnlagenzuordnung prüfen.
  • Nettokaltmiete statt Warmmiete vergleichen.
  • bei rechtlichen Entscheidungen zusätzliche Voraussetzungen beachten.

Gerade bei älteren Wohnungen oder umfangreichen Modernisierungen lohnt es sich, die einzelnen Merkmale sorgfältig zu dokumentieren. Nur so lässt sich nachvollziehen, weshalb eine Wohnung innerhalb der vorgesehenen Mietspanne an einer bestimmten Stelle einzuordnen ist.

Fazit

Der Mietspiegel Mainz 2025 bietet Mietern und Eigentümern eine belastbare Grundlage zur Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und gilt auch 2026 als aktueller qualifizierter Mietspiegel der Stadt. Entscheidend ist jedoch nicht ein einzelner Durchschnittswert, sondern die Kombination aus Wohnfläche, Baualter, Ausstattung, energetischem Zustand und konkreter Wohnlage.

Für die Marktbeobachtung sollten zusätzlich aktuelle Angebotsdaten betrachtet werden. Der Mietspiegel, aktuelle Mietangebote und Kaufpreisdaten beantworten unterschiedliche Fragen und sollten deshalb nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Mietspiegel Mainz

Für welche Wohnungen gilt ein Mietspiegel nicht oder nur eingeschränkt?

Ein Mietspiegel ist nicht automatisch auf jede Wohnung übertragbar, weil bestimmte Wohnformen oder Mietverhältnisse außerhalb seines Anwendungsbereichs liegen können. Dazu können beispielsweise preisgebundene Wohnungen, Wohnheime oder Untervermietungen gehören, wobei der konkrete Geltungsbereich des jeweiligen Mietspiegels entscheidend ist. Vor der Anwendung des Mietspiegel Mainz 2025 sollte deshalb geprüft werden, ob die betreffende Wohnung von der zugrunde liegenden Datenerhebung und den festgelegten Anwendungsvoraussetzungen erfasst wird.

Wie lange muss eine Miete unverändert sein, bevor sie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden kann?

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann grundsätzlich verlangt werden, wenn die Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Erhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Kappungsgrenze und zur Begründung des Erhöhungsverlangens berücksichtigt werden. Der Mietspiegel Mainz kann dabei als Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete dienen.

Welche Frist haben Mieter, um einem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen?

Mieter können ein Mieterhöhungsverlangen bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dessen Zugang prüfen. Wird die Zustimmung erteilt, ist die erhöhte Miete grundsätzlich ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens zu zahlen. Wird nicht zugestimmt, kann der Vermieter innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Zustimmung klagen. Der Mainz Mietspiegel kann für die inhaltliche Prüfung relevant sein, ersetzt jedoch nicht die Prüfung der weiteren rechtlichen Voraussetzungen.

Darf die Miete automatisch bis zum oberen Wert einer Mietspiegelspanne erhöht werden?

Nein, der obere Wert einer Mietspiegelspanne ist kein pauschal zulässiger Zielwert für jede Wohnung. Entscheidend ist, wo die konkrete Wohnung aufgrund ihrer wohnwertrelevanten Eigenschaften innerhalb der vorgesehenen Spanne einzuordnen ist. Ein Vermieter kann deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf den höchsten Tabellenwert begründen, dass genau dieser Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Ausstattung, Beschaffenheit und weitere im Mietspiegel definierte Merkmale müssen bei der Einordnung berücksichtigt werden.

Wer ist der beste Ansprechpartner für die Einordnung einer Immobilie in Mainz?

Ein geeigneter Ansprechpartner sollte den regionalen Immobilienmarkt kennen, Objektmerkmale nachvollziehbar bewerten und klar zwischen mietrechtlicher Beurteilung und immobilienwirtschaftlicher Markteinschätzung unterscheiden. Ferreri Immobilien verbindet regionale Marktkenntnis mit der individuellen Betrachtung von Lage, Zustand und Eigenschaften einer Immobilie und kann diese Faktoren bei einer Bewertung einordnen. Geht es dagegen um die rechtliche Zulässigkeit einer konkreten Mieterhöhung oder die Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche, ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung der richtige Ansprechpartner.


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