Immobilienmakler Wiesbaden

Sie suchen einen Immobilienmakler in Wiesbaden, der den regionalen Immobilienmarkt kennt und Sie persönlich begleitet? Ferreri Immobilien unterstützt Eigentümer, Käufer und Interessenten bei Immobiliengeschäften in Wiesbaden mit klarer Kommunikation, realistischer Einordnung und einem festen Ansprechpartner.

FERRERI IMMOBILIEN – Überzeugen Sie sich selbst!

4.9 Sterne aus 126 Bewertungen

Portrait von Giovanni Ferreri

Immobilienmakler Wiesbaden

Sie suchen einen Immobilienmakler in Wiesbaden, der den regionalen Immobilienmarkt kennt und Sie persönlich begleitet? Ferreri Immobilien unterstützt Eigentümer, Käufer und Interessenten bei Immobiliengeschäften in Wiesbaden mit klarer Kommunikation, realistischer Einordnung und einem festen Ansprechpartner.

Portrait von Giovanni Ferreri

FERRERI IMMOBILIEN
Überzeugen Sie sich selbst!

4.9 Sterne aus 79 Bewertungen

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Wohnung bis 500.000 €
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IHR IMMOBILIENMAKLER FÜR WIESBADEN UND UMGEBUNG

Wer eine Immobilie in Wiesbaden kaufen oder verkaufen möchte, sollte die Besonderheiten der jeweiligen Lage berücksichtigen. Als Immobilienmakler in Wiesbaden unterstützen wir Sie dabei, Objekt, Standort und persönliche Ziele gemeinsam zu betrachten und die nächsten Schritte nachvollziehbar zu planen.

Wiesbaden bietet dabei sehr unterschiedliche Wohnlagen. Die Landeshauptstadt Wiesbaden beschreibt beispielsweise Sonnenberg als Stadtteil mit Villengebieten und Nähe zum Taunus, während Biebrich unter anderem durch seine Lage am Rhein und das Schloss mit Schlosspark geprägt ist. Für Berufspendler ist zudem die regionale Verkehrsanbindung relevant. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund informiert über die Bahn- und Busverbindungen innerhalb des Rhein-Main-Gebiets und ermöglicht eine konkrete Prüfung der Verbindungen beispielsweise in Richtung Mainz und Frankfurt.

Ferreri Immobilien mit Hauptsitz in Bischofsheim begleitet Kunden auch auf dem Wiesbadener Immobilienmarkt persönlich. Dabei unterstützen wir Sie unter anderem bei der Einordnung Ihrer Immobilie und der Planung des weiteren Vorgehens. Eine erste Grundlage kann dabei eine Immobilienbewertung in Wiesbaden schaffen.

„Bei Immobilien in Wiesbaden reicht es nicht, nur auf Quadratmeter und Ausstattung zu schauen. Die konkrete Lage, das Wohnumfeld und die individuellen Ziele des Kunden müssen gemeinsam betrachtet werden“, erklärt Giovanni Ferreri, Geschäftsführer und Gründer von Ferreri Immobilien.

Positive Kunden­stimmen

Ihre Meinung ist der Antrieb zu unseren besten Leistungen.

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WORAUF KOMMT ES BEI IMMOBILIEN IN WIESBADEN AN?

Ob Verkauf oder Kauf, bei Immobilien in Wiesbaden sollten Lage, Zustand, energetische Eigenschaften und die vorhandenen Unterlagen frühzeitig berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Energieausweis wichtige Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes enthält. Ein Makler in Wiesbaden kann darüber hinaus dabei unterstützen, die objektspezifischen Merkmale und die konkrete Mikrolage für das jeweilige Vorhaben einzuordnen. Wer statt einer Wohnung ein eigenes Haus sucht, kann sich ergänzend zum Haus kaufen Wiesbaden informieren.

  • Lage und unmittelbares Wohnumfeld berücksichtigen
  • Zustand und energetische Eigenschaften einordnen
  • Relevante Immobilienunterlagen frühzeitig zusammenstellen

SO UNTERSTÜTZEN WIR SIE BEI IHREM IMMOBILIENVORHABEN

Als Makler in Wiesbaden begleiten wir Eigentümer und Kaufinteressenten bei den wichtigen Schritten ihres Immobilienvorhabens. Wenn Sie eine Immobilie in Wiesbaden verkaufen, unterstützen wir Sie bei der Einordnung und Vermarktung. Suchen Sie dagegen eine Eigentumswohnung, begleiten wir Sie ebenso beim Wohnungskauf in Wiesbaden und bei weiteren Schritten bis zur Kaufentscheidung.

  • Persönliche Begleitung beim Kauf oder Verkauf
  • Einordnung von Lage und relevanten Objektmerkmalen
  • Klare Kommunikation zu den nächsten Schritten

Wir sind Ihre strategische Immobilien­ver­mittlung

Lernen Sie uns kennen: Unser starkes Team für Ihre Bedürfnisse.
Portrait von Giovanni Ferreri

Giovanni Ferreri

Geschäftsführer & Gründer
Tel.: 06144 / 960 34 74
Portrait von Elisa Ferreri

Elisa Ferreri

Marketing
Tel.: 06144 / 960 34 74
Portrait von Sina Bräck

Sina Bräck

Büroassistenz
Tel.: 06144 / 960 34 74
Portrait von Fabienne Berhausen

Fabienne Berhausen

Telesales
Tel.: 06144 / 960 34 74
Portrait von Natascha Azizi-Kazemi

Natascha Azizi-Kazemi

Immobilienberaterin
Tel.: 06144 / 960 34 74

Sie erwarten mehr von Ihrem Immobilien­makler?

Als Immobilienmakler in Wiesbaden begleiten wir Ihr Immobilienvorhaben persönlich und mit einem klaren Blick auf Ihre Ziele, die Immobilie und die Besonderheiten des regionalen Marktes.

Keine leeren Versprechungen

Wertermittlung

Wir werden Ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen, nur um einen Abschluss zu erzielen. Als Immobilienberater in Wiesbaden zeigen wir Ihnen nachvollziehbar, welche Eigenschaften und möglichen Herausforderungen eine Immobilie mit sich bringt und welche Punkte für Ihre Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

​Transparenz

Glückliches Paar

Ob Kauf, Verkauf oder Immobilienvermittlung in Wiesbaden, wir begleiten Sie mit klaren und nachvollziehbaren Abläufen. Wichtige Informationen zur Immobilie, anstehende Schritte und relevante Unterlagen werden transparent eingeordnet, damit Sie wissen, worauf Ihre Entscheidung basiert.

​Kommunikation

Kommunikation

Wir sind nicht einfach nur Makler. Wir leben, was wir tun. Einer von uns ist für Sie erreichbar und hält Sie während Ihres Immobilienvorhabens über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte auf dem Laufenden.

Kooperationen

Kooperationspartner

Bei unseren Netzwerkpartnern sind Sie in ebenso guten Händen wie bei uns. Ganz gleich ob Handwerker, Bausachverständige, Architekten, Finanzvermittler oder Notare: Bei Bedarf erhalten Sie passende Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht bundesweit durch einen einheitlichen Prozentsatz vorgeschrieben, sondern wird im Maklervertrag vereinbart. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten jedoch die gesetzlichen Vorgaben der §§ 656a bis 656d BGB. Wird der Makler für beide Parteien tätig und zahlen beide eine Provision, müssen sich Käufer und Verkäufer gemäß § 656c BGB grundsätzlich in gleicher Höhe verpflichten. Ein Makler Wiesbaden sollte deshalb bereits vor Auftragserteilung transparent erklären, welche Provision vereinbart wird und wer sie trägt.

Ein Provisionsanspruch setzt grundsätzlich voraus, dass ein wirksamer Maklervertrag besteht und die Tätigkeit des Maklers für den später geschlossenen Hauptvertrag ursächlich war. Die rechtliche Grundlage bildet § 652 BGB. Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB außerdem Textform vor. Eigentümer und Kaufinteressenten sollten deshalb bei einer Immobilienvermittlung Wiesbaden bereits vor Beginn der Tätigkeit klären, welche Leistungen vereinbart werden und unter welchen Voraussetzungen eine Vergütung entsteht.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobilienverträge vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen als Maklerbüro, Immobilienagentur oder unter einer anderen Geschäftsbezeichnung auftritt. Bei der Auswahl eines Immobilienmakler Wiesbaden können Eigentümer deshalb neben regionaler Erfahrung und Leistungsumfang auch darauf achten, dass die erforderlichen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Maklervertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen einem gesetzlichen Widerrufsrecht unterliegen, insbesondere wenn ein Verbraucher ihn außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abschließt. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 BGB grundsätzlich 14 Tage. Soll ein Makler Wiesbaden bereits innerhalb dieser Frist tätig werden, sind zusätzliche rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Ob nach einem Widerruf Kosten entstehen können, hängt unter anderem davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz erfüllt sind und welche Erklärungen der Verbraucher zuvor abgegeben hat.

Ein geeigneter Immobilienmakler zeichnet sich durch regionale Marktkenntnis, nachvollziehbare Beratung, transparente Abläufe, persönliche Erreichbarkeit und Erfahrung mit der jeweiligen Immobilienart aus. Ferreri Immobilien mit Hauptsitz in Bischofsheim erfüllt diese Kriterien durch persönliche Begleitung, klare Kommunikation und die Betreuung von Immobilienvorhaben im Rhein Main Gebiet einschließlich Wiesbaden. Wer einen Immobilienmakler in Wiesbaden auswählt, sollte im Erstgespräch insbesondere Vorgehensweise, Leistungen, Kommunikation und die Einschätzung des konkreten Vorhabens vergleichen.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht bundesweit durch einen einheitlichen Prozentsatz vorgeschrieben, sondern wird im Maklervertrag vereinbart. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten jedoch die gesetzlichen Vorgaben der §§ 656a bis 656d BGB. Wird der Makler für beide Parteien tätig und zahlen beide eine Provision, müssen sich Käufer und Verkäufer gemäß § 656c BGB grundsätzlich in gleicher Höhe verpflichten. Ein Makler Wiesbaden sollte deshalb bereits vor Auftragserteilung transparent erklären, welche Provision vereinbart wird und wer sie trägt.

Ein Provisionsanspruch setzt grundsätzlich voraus, dass ein wirksamer Maklervertrag besteht und die Tätigkeit des Maklers für den später geschlossenen Hauptvertrag ursächlich war. Die rechtliche Grundlage bildet § 652 BGB. Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB außerdem Textform vor. Eigentümer und Kaufinteressenten sollten deshalb bei einer Immobilienvermittlung Wiesbaden bereits vor Beginn der Tätigkeit klären, welche Leistungen vereinbart werden und unter welchen Voraussetzungen eine Vergütung entsteht.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobilienverträge vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen als Maklerbüro, Immobilienagentur oder unter einer anderen Geschäftsbezeichnung auftritt. Bei der Auswahl eines Immobilienmakler Wiesbaden können Eigentümer deshalb neben regionaler Erfahrung und Leistungsumfang auch darauf achten, dass die erforderlichen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Maklervertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen einem gesetzlichen Widerrufsrecht unterliegen, insbesondere wenn ein Verbraucher ihn außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abschließt. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 BGB grundsätzlich 14 Tage. Soll ein Makler Wiesbaden bereits innerhalb dieser Frist tätig werden, sind zusätzliche rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Ob nach einem Widerruf Kosten entstehen können, hängt unter anderem davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz erfüllt sind und welche Erklärungen der Verbraucher zuvor abgegeben hat.

Ein geeigneter Immobilienmakler zeichnet sich durch regionale Marktkenntnis, nachvollziehbare Beratung, transparente Abläufe, persönliche Erreichbarkeit und Erfahrung mit der jeweiligen Immobilienart aus. Ferreri Immobilien mit Hauptsitz in Bischofsheim erfüllt diese Kriterien durch persönliche Begleitung, klare Kommunikation und die Betreuung von Immobilienvorhaben im Rhein Main Gebiet einschließlich Wiesbaden. Wer einen Immobilienmakler in Wiesbaden auswählt, sollte im Erstgespräch insbesondere Vorgehensweise, Leistungen, Kommunikation und die Einschätzung des konkreten Vorhabens vergleichen.

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Ferreri Immobilien
Römerstraße 2-4
65474 Bischofsheim

Tel.: 06144 / 960 34 74

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